KL Promotion
Merchandising Promotion Event
Kai Leichsenring
Talstr. 17
09405 Gornau
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AUFTRAGSBEDINGUNGEN KL Promotion
I. Gegenstand der Vereinbarung
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber auf Grundlage des umseitig abge- druckten Einzelauftrags im Rahmen des dort näher bezeichneten Projektes tätig.
Jeder Folgeauftrag bedarf der besonderen ausschließlich schriftlichen Vereinba- rung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, von dem Auftraggeber mit der Durchführung von Folgeprojekten beauftragt zu werden, und ist nicht verpflichtet. Angebote für die Auftragserteilung in Folgeprojekten anzunehmen.
II. Nachweis der Selbständigkeit, Kontrollmitteilungen an das
Finanzamt
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor der Übernahme des Auftrags in geeigneter Weise den Status als selbständige/r Gewerbetreibende/r sowie die Anmeldung ihres/seines selbständigen Gewerbebetriebes beim zuständigen Gewerbe- und, soweit der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist oder als Kleinunternehmer wirksam zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat, beim Finanzamt nachzuweisen.
Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche Zahlungen bis zur Erfüllung der Nachweispflicht durch den Auftragnehmer zu.
Der Aufragnehmer wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Auftragge- ber periodische Kontrollmitteilungen über die mit dem Auftragnehmer getätigten Umsätze an das zuständige Finanzamt übermittelt.
III. Auftragsdurchführung
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags obliegt dem Auftragnehmer. Er alleine entscheidet über die Art der Ausführung seiner Tätigkeit und Verwendung seiner Zeit. Eine Ausnahme ergibt sich nur, wenn und soweit anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags nicht gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, die zu erbringenden Leistungsnachweise unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden nach Ende der jeweiligen Einsatzwoche durch Übersendung in Textform dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sieht der Auftrag ein.Online-Reporting" vor, ist dieses unverzüglich, spätestens bis 10:00 Uhr montags der Folgewoche einzugeben.
Der Auftragnehmer ist nicht persönlich zur Dienstleistung verpflichtet. Es steht Ihm frei, zur Erfüllung des übernommenen Auftrags eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich mit Annahme des Auftrags durch den Auftrag- nehmer darüber in Kenntnis zu setzten, ob der Einsatz von eigenen Mitarbeitern oder Subunternehmern geplant ist. Sollte sich die Notwendigkeit des Einsatzes von eigenen Mitarbeitern oder Subunternehmern erst nach der Annahme des Auftrags ergeben, ist der Auftraggeber grundsätzlich mit einem Vorlauf von mindestens 5 Arbeitstagen vor dem ersten Einsatz der eigenen Mitarbeiter oder Subunternehmer darüber in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber kann dem Einsatz von eigenen Mitarbeitern oder Subunterneh- mern durch den Auftragnehmer widersprechen, wenn diese den für das Projekt erforderlichen Anforderungen nicht entsprechen.
Für Aufträge, bei denen der Auftragnehmer mit offenen Lebensmitteln umgeht, ist nach § 43 Infektionsschutzgesetz eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheini- gung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes zwingend vorzulegen.
IV. Rücktritt, Kündigung
Dem Auftraggeber ist das Recht vorbehalten, von dem Auftrag vor Projektbeginn zurückzutreten , sollte der Kunde des Auftraggebers das Projekt, In dessen Rah- men die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgte, absagen oder der Mitwirkung des Auftragnehmers an der Durchführung des Projektes widersprechen . Im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber sind dem Auftragnehmer angefallene Auslagen zu erstatten, soweit die Erstattung von Auslagen vereinbart ist.
Auftraggeber und Auftragnehmer können den Auftrag nach Projektbeginn jeweils mit einer Frist von fünf Werktagen zum Ablauf des folgenden Kalendertages ordentlich kündigen. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung des Auf- trags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für die Kündigung seitens des Auftraggebers ist als wichtiger Grund, aber nicht abschließend, anzusehen:
a) Wenn beim Kunden des Auftraggebers ein berechtigtes und begründetes Interesse aufgrund grob unprofessioneller Leistungserbringung des Auftrag- nehmers und/oder Gefährdung der Aktionsziele besteht. (z.B. durch Alkohol- konsum während der Aktionsdurchführung, der Auftragnehmer vereinbarte Ak- tionstage ganz oder teilweise nicht durchführt , die spezifischen Aktionsziele fehlerhaft vermittelt)
b) Wenn der Auftragnehmer gegen die Verpflichtungen aus dem übernommenen Auftrag und den Auftragsbedingungen verstößt.
V. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über den Vertragsinhalt sowie alle ihm im
Rahmen der Ausübung des Auftrags zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten und Vorgängen gegenüber Dritten - auch nach Beendigung des Vertrages - Still- schweigen zu bewahren. Unterlagen sind von dem Auftragnehmer sorgfältig - soweit erforderlich - in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren, vor der Einsicht Dritter zu schützen und nach Beendigung des Auftrags an den Auftrag- geber zurückzugeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer nicht zu.
VI. Haftung
Für Schäden des Auftraggebers sowie für Schäden Dritter haftet der Auftragneh- mer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verschulden Dritter, deren er sich zur Erfüllung des Auftrags bedient, hat der Auftragnehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden .
Sollte der Auftraggeber von seinem Kunden oder einem sonstigen Dritten wegen eines von dem Auftragnehmer oder einem Dritten, dessen der Auftragnehmer sich zur Erfüllung des Auftrags bedient. schuldhaft verursachten Schadens in An- spruch genommen werden , stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den betreffenden Schadensersatzansprüchen und allen damit zusammenhängenden Kosten· einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung des Auftraggebers gegen die Schadensersatzforderung frei.
VII. Abrechnung
Die Vergütung erfolgt nach schriftlicher Rechnungsstellung, soweit der Auftrag- nehmer umsatzsteuerpßichtiger Unternehmer ist oder als Kleinunternehmer wirksam zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat. mit ausgewiesener Umsatzsteuer, und Einreichung der schriftlichen Leistungs- (ordnungsgemäße und vollständige Einsalzberichte) und, soweit die Erstattung von Auslage n vereinbart ist, Ausla- gennachweise durch den Auftragnehmer .
Die Rechnungsstellung hat spätestens 1O Tage nach Beendigung des Auftrags zu erfolgen. Die schriftlichen Leistungs- und Auslagennachweise sind ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums zu erbringen.
Zahlungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung, auch wenn im Einzelfall hierauf nicht hingewiesen wurde. Zahlungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungs- gemäßen, sachlich einwandfreien Rechnung nebst Leistungs- und Auslagen- nachweisen.
Eine Abtretung von Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig.
Rechnungen werden nur als Originalrechnung und nach deutschem Recht (§14 ustg) anerkannt.
VIII. Vertragsstrafe
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % der - bezogen auf die Auftragsdauer - möglichen Nettovergütung, mindestens jedoch in Höhe eines Tagessatzes bzw. der durchschnittlichen Vergü- tung des Auftragnehmers pro Einsatztag zu zahlen für den Fall, dass er seine Leistungspflicht aus dem übernommenen Auftrag schuldhaft nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt oder eine Pflicht aus dem Auftragsve rhältnis schuldhaft verletzt. Nimmt der Auftraggeber eine nicht in gehöriger Weise erfüllte Leistung des Auftragnehmers an, kann er die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung an den Auftragnehmer geltend machen.
Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
IX. Aktionsfahrzeuge, Aktionsware und -materialien
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer grundsätzlich keine Sachmittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Auftrags auf Wunsch des Kunden spezifische Aktionsfahrzeuge zu nutzen hat. erfolgt die Überlassung und Nutzung der Fahrzeuge auf Grundlage besonderer Vereinbarung.
Im Fall der Überlassung von spezifischen Akt ionsfahrzeugen. ist der Auftragneh- mer gehalten, die im Rahmen des Auftrags , mit diesem Fahrzeug, gefahrenen Kilometer gesondert aufzustellen. Die Aufstellung ist dem Auftraggeber wöchent- lich und auf verlangen schriftlich vorzulegen.
Sollte oder kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine solche Aufstellung , aus eigenem Verschulden. nicht vorlegen, werden die bei einer Fahrstreckenana- lyse durch den Auftraggeber ermittelten Mehrkilometer dem Auftragnehmer mit 35 Cent pro Kilometer in Rechnung gestellt.
Dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Aktionsware und -materialien sind Eigentum des Kunden respektive des Auftraggebers. Bei zweckw idriger Verwen- dung sowie bei Beschädigung oder Verlust von Aktionsware und/oder -materialien durch den Auftragnehmer ist dieser dem Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Nach Beendigung des Auftrags hat der Auftragnehmer vorhandene Aktionswaren und -materialien an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Ver- sandgefahr liegt beim Auftragnehmer. Über die Übergabe und evtl. Zwischen- übergaben an weitere Auftragnehmer in einer Aktion ist ein Übergabeprolokoll a.uszufüllen und dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach Ubergabe zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Aktionsware und den Aktionsmaterialien steht dem Auftragnehmer auch nicht im Hinblick auf Vergü- tungsansprüche gegen den Auftraggeber zu.
X. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnungsbefugnis mit eigenen Forderungen sieht dem Auftragnehmer nur zu, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung des Zurückbehallungsrechts ist der Auftragnehmer nur berechtigt. wenn sein Anspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht. Abschnitt IX.Absatz 5 Satz 6 bleibt unberührt.
Stand 01/2014
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